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Gemeinschaftsdepot Vergleich: Welcher Broker für Paare?

Sparschwein für das Gemeinschaftsdepot

Ihr möchtet ein Gemeinschaftsdepot eröffnen und wollt wissen welcher Anbieter für euch am besten passt? Erfahrt hier im Gemeinschaftsdepot Vergleich welche beliebten Broker ein Depot für Paare anbieten und welche Vorteile und Nachteile ein gemeinsames Depot für verheiratete und unverheiratete Paar haben kann.

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Wie funktioniert ein Gemeinschaftsdepot?
Vorteile & Nachteile
Gemeinschaftsdepot Vergleich: Welcher Broker für Paare?
Häufig gestellte Fragen

Ein Gemeinschaftsdepot eignet sich insbesondere für den gemeinsamen Vermögensaufbau von verheirateten Paaren. Mit einem Gemeinschaftsdepot können Ehepaare zusammen in Aktien oder ETF Fonds investieren. Im Gegensatz zu einem Einzeldepot, ist es ein Depot mit zwei Inhabern.

In der Regel gehören die Werte in einem Gemeinschaftsdepot beiden Personen zu gleichen Teilen. Für Kinder und für Freunde ist es weniger zu empfehlen, da die korrekte Aufteilung des angesparten Vermögens häufig rechtlich und steuerlich sehr kompliziert werden kann.

Wie funktioniert ein Gemeinschaftsdepot?

Im Prinzip funktioniert ein Gemeinschaftsdepot genau gleich wie ein Einzeldepot, mit dem Unterschied, dass es zwei Inhaber gibt. In der Regel können beide Personen das Depot verwalten und sind gleichermaßen berechtigt eine Order auszuführen. Diese am weitesten verbreitete Form des Gemeinschaftsdepots nennt man “Oder-Depot”. Das heißt, dass die eine oder die andere Person eigenständig handeln kann.

Eine sehr seltene Variante ist das “Und-Depot”. Bei dieser Form ist die Erteilung von Aufträgen nur gemeinschaftlich möglich. Zum Beispiel eine Kauforder muss dann immer von beiden Depotinhabern zugleich bestätigt werden. Da dies sehr aufwändig ist, wird diese Depotform jedoch sehr selten verwendet.

In diesem Artikel gehe ich daher vom Normalfall des “Oder-Depots” aus.

Gemeinschaftsdepot Vorteile

✓ Gemeinsamer Vermögensaufbau

Insbesondere bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften spielt der emotionale Aspekt des gemeinsamen Vermögensaufbaus eine sehr wichtige Rolle. Für den langfristigen Vermögensaufbau in der Zukunft eignet sich das Depot um gemeinsam in Aktien und ETFs zu investieren. Wichtig ist hierbei, dass ihr beide hinter der Strategie und den Entscheidungen steht. Falls ein Partner deutlich defensivere Werte bevorzugt als der andere, wäre eher eine getrennte Verwaltung des Vermögens zu empfehlen.

✓ Gebühren und Kosten sparen

Bei einer gemeinsamen Anlagestrategie können durch das Gemeinschaftsdepot Gebühren gespart werden. Statt zwei Orderausführungen in Einzeldepots reicht im gemeinsamen Depot logischerweise ein Orderauftrag für den Aktienkauf aus. Somit könnt ihr Kosten und auch Zeit sparen bei der Depotverwaltung.

✓ Gegenseitig vertreten

In vielen Beziehungen, die ich kenne, übernimmt meistens ein Partner die Geldanlage. Viel schöner ist es allerdings, wenn der Vermögensaufbau ein gemeinsames Projekt ist und sich beide mit den Unternehmen und investierten Aktien beschäftigen. Dann kann man sich gegenseitig vertreten und die Person, die gerade Zeit und Lust hat, übernimmt den Aktienkauf oder Verkauf.

✓ Handlungsfähig bleiben

Im Falle einer schweren Krankheit oder im Todesfall bleibt der andere Partner handlungsfähig. Bei einem Einzeldepot müsste hier zwingend eine Vollmacht hinterlegt sein. Im Ernstfall kann das langwierige Behördengänge sparen und man kommt schneller an die eigenen Finanzwerte.

✓ Steuerliche Vorteile im Fall einer Erbschaft

Trotz hoher Freibeträge bei verheirateten Paaren, kann ein Gemeinschaftsdepot helfen, Erbschaftssteuern zu sparen. Im Gegensatz zu einem Einzeldepot gehört euch das Geld im Wertpapierdepot gemeinsam. Das heißt im Todesfall wird auch nur die Hälfte des Betrags als Erbschaft angerechnet.

Gemeinschaftsdepot Nachteile & Risiken

✖ Hälftige Schenkung an den Partner

Bei einem Gemeinschaftsdepot wird prinzipiell davon ausgegangen, dass der Wert des Aktiendepots beiden Personen zu gleichen Teilen gehört.

D.h. Vorsicht bei den Einzahlungen: Die Geldanlage im Gemeinschaftsdepot kann als hälftige Schenkung an deinen Partner gelten. Insbesondere bei unverheirateten Paaren kann dies zur “Steuerfalle” werden, da die Freibeträge der Schenkungssteuer deutlich niedriger sind. Der andere Partner muss dann die Hälfte der Einzahlung versteuern. 

Ich würde empfehlen nur gemeinsam verdientes oder erhaltenes Geld, zum Beispiel Geldschenke der Hochzeit, in das Gemeinschaftsdepot einzuzahlen. Zudem ist es ratsam, dass in der Ansparphase beispielsweise beide Partner immer den gleichen Betrag pro Monat auf das gemeinsame Verrechnungskonto einzahlen. Dann ist eindeutig klar, dass beiden Inhabern jeweils genau die Hälfte des Depotwerts gehört.

Um Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Erbschaft zu vermeiden, können die Inhaber bei unterschiedlichen Einzahlungen auch einen schriftlichen Depotvertrag vereinbaren. Darin sollte dann ganz genau spezifiziert werden, welcher Anteil des Vermögens von wem eingebracht wurde. Es kann zum Beispiel auch der Besitz einzelner Aktien exakt zugeordnet werden. Für die Erstellung eines solchen Depotvertrags solltet ihr euch auf jeden Fall eine rechtliche Beratung suchen.

✖ Für unverheiratete Paare, Kinder oder Freunde meist nicht sinnvoll

Auf Grund der rechtlichen und steuerlichen Stolpersteine ist ein Gemeinschaftsdepot für unverheiratete Paare, Geschwister oder Freunde meist nicht sinnvoll. Insbesondere das Aufsetzen von korrekten Verträgen und die laufende Überprüfung der Vermögenszuteilungen können sehr hohe Aufwände erzeugen. In der Regel sind hier Einzeldepots die bessere Wahl.

Als Alternative zum Gemeinschaftsdepot bietet sich häufig ein ganz normales Einzeldepot mit Vollmacht an. Das heißt beide Partner eröffnen jeweils ein Depot für sich und stellen dann dem jeweils anderen eine Vollmacht aus. In diesem Fall bleibt der Depotinhaber alleiniger Eigentümer. Der Bevollmächtigte kann dann allerdings das Depot im Sinne des Eigentümers verwalten.

Für Kinder findest du mehr Informationen hier: Junior Depot

Gemeinschaftsdepot Vergleich

ING Direkt
Gemeinschaftsdepot
Consorsbank
Gemeinschaftsdepot
Comdirect
Gemeinschaftsdepot
DKB
Broker
flatex
Gemeinschaftsdepot
DepotkostenDepot kostenlosDepot kostenlosMit Sparplan oder ab 2 Trades pro Quartal kostenlosDepot kostenlos0,1% des Depotwerts pro Jahr (Fonds & ETFs ausgenommen)
ETF SparpläneAnzahl ETF Sparpläne:
824
Gebühren pro Ausführung:
Kostenlos
Kostenlose ETF Sparpläne:
824
Sparrate:
ab 1 €
Anzahl ETF Sparpläne:
1000
Gebühren pro Ausführung:
1,50 %
Kostenlose ETF Sparpläne:
370
Sparrate:
ab 10 €
Anzahl ETF Sparpläne:
917
Gebühren pro Ausführung:
1,50 %
Kostenlose ETF Sparpläne:
150
Sparrate:
ab 25 €
Anzahl ETF Sparpläne:
930
Gebühren pro Ausführung:
1,50 €
Kostenlose ETF Sparpläne:
87
Sparrate:
ab 50 €
Anzahl ETF Sparpläne:
1393
Gebühren pro Ausführung:
Kostenlos
Kostenlose ETF Sparpläne:
1393
Sparrate:
ab 25 €
Aktien SparpläneAnzahl Aktien:
570
Gebühren pro Ausführung:
1,75%
Sparrate:
ab 1 €
Anzahl Aktien:
580
Gebühren pro Ausführung:
1,50%
Sparrate:
ab 10 €
Anzahl Aktien:
471
Gebühren pro Ausführung:
1,50%
Sparrate:
ab 25 €
Nicht verfügbarNicht verfügbar
Direkt zu
ING ⁽¹⁾
Direkt zu
Consorsbank ⁽¹⁾
Direkt zu
comdirect ⁽¹⁾
Direkt zu
DKB
Direkt zu
flatex ⁽¹⁾
OrderkostenBörse Inland:
4,90 € + 0,25%
zzgl. Börsenentgelte 1,90 € – 2,90 € (max. 69,90 €)

US-Börsenplätze:
4,90 € + 0,25 % + 0,25% Umrechnungsgebühr zzgl. Börsenentgelt 14,90 € (max. 69,90 €)
Börse Inland:
4,95 € + 0,25% (mind. 9,95 € max. 69 €)
+ 1,50 € - 2,95 € Börsenentgelte zzgl. Handelsplatzentgelte
Tradegate 0,00 €

US-Börsenplätze:
19,95 € + 0,25 % (mind. 24,95 € max. 69 €) keine Börsengebühren
Börse Inland:
4,90 € + 0,25 %
(mind. 9,90 € max. 59,90 €)
zzgl. Börsenentgelte ca. 0,0025% – 0,005% mind. 2,50 € - 5,00 €

US-Börsenplätze:
7,90 € + 0,25%
(mind. 12,90 € max. 62,90 €) zzgl. Börsenentgelte
Börse Inland:
10 €
(bis 10.000 € Order)
zzgl. Fremdkosten Tradegate 0,00 €

US-Börsenplätze:
20 €
(bis 10.000 € Order)
zzgl. Fremdkosten
Börse Inland:
5,90 €
zzgl. Fremdkosten Tradegate 2,00 €

US-Börsenplätze:
5,90 €
(bis 40.000 € Order)
zzgl. Fremdkosten
Besonderes75 € Amazon.de Gutschein erhältlich bis 12.11.2023150 € Prämie bei 10.000 € Einzahlung
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Gemeinschaftsdepot Vergleich – Stand 4/2022 Änderungen vorbehalten

Häufig gestellte Fragen:

Wie können wir ein Gemeinschaftsdepot eröffnen?

Ein Gemeinschaftsdepot könnt ihr bei den meisten Direktbanken ganz einfach online eröffnen. Meistens gibt es dazu keinen separaten Bereich auf der Webseite. D.h. ihr klickt auf den allgemeinen Button “Depot eröffnen” und werdet dann in der Regel direkt im ersten Schritt gefragt ob es ein Einzeldepot oder Gemeinschaftsdepot werden soll.

In den weiteren Schritten gibst du dann die Daten von dir und deinem Partner oder Partnerin ein. Falls ihr beide noch keine Kunden bei der Bank seid, müsst ihr im weiteren Schritt auch noch eine Legitimation eurer Identität durchführen.

Eine Voraussetzung bei manchen Banken kann sein, dass beide Inhaber des Gemeinschaftsdepots unter der identischen Adresse wohnen müssen.

Gibt es ein Gemeinschaftsdepot bei Scalable Captial, Trade Republic oder Smartbroker?

Nein. Scalable Broker⁽¹⁾, Trade Republic⁽¹⁾ und Smartbroker⁽¹⁾ werden derzeit nur als Einzelkonto angeboten. Bei Smartbroker ist die Einführung eines Gemeinschaftsdepots für das 3. Quartal in diesem Jahr geplant.

Ist immer ein Depotvertrag unter den Partnern notwendig?

Ein spezieller Vertrag ist nicht notwendig, wenn beide Inhaber immer zu gleichen Teilen in das Depot einzahlen und später auch auf ein Gemeinschaftskonto auszahlen. So bleibt die Eigentumslage immer eindeutig.

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